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Rechtliches

1. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 (Beschluss vom 02.03.2004) ist klargestellt, dass Heiler durch Handauflegen und andere rituelle Praktiken, energetisches Heilen ausüben, keiner Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz bedürfen.

 

2. Heilerinnen oder Heiler, die Handauflegen zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte ihrer Klienten praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich von dem Erscheinungsbild eines Arztes oder Heilpraktikers.

Das Heilpraktikergesetz findet aus diesem Grund hier keine Anwendung.

Gleiches gilt für Tätigkeiten , die von religiöser Natur sind. Der Grund hierfür liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnosen gestellt werden.

 

3. Nach geltendem Recht erlaubt ist die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt. Der Arzt oder Heilpraktiker darf also auch Klienten zum Heiler schicken.

4. Energetische Anwendungen und mediale Lebensberartungen ersetzen nicht die Behandlung durch einen Arzt, Psychologen oder Heilpraktiker. Laufende ärztliche Behandlungen und Anwendungen sollten nicht unterbrochen oder nicht unterlassen werden.

 

 

Ethisches

 

Ich kann und darf als Heilerin keinerlei Heilversprechen abgeben.

 

Ich sehe mich als vertrauensvolle Begleiterin auf Deinem Weg, die Deine innere Freiheit immer zu achten weiß und Dich nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen wird.

 

Susann

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